Marktplatz Horb (Klara Kölbel)
Rassenschande Klara Kölbel
- Einleitung (Station)
-
Die Station thematisiert die Verfolgung deutscher Frauen und polnischer Zwangsarbeiter wegen sogenannter „Rassenschande“.
Anhand der Schicksals von Klara Kölbel und bei Station 10 von Maria Leins wird die nationalsozialistische Ausgrenzungs- und Verfolgungspolitik in Horb sichtbar. - Standort
-
Marktplatz
72160 Horb (Kernstadt)
Route finden - Dauer (Aufenthalt)
- Ca. 5 Minuten
- Zeitlicher Rahmen
- 1941–1944
- Anlass
- Verfolgung deutscher Frauen und polnischer Zwangsarbeiter wegen verbotener Beziehungen
Historischer Hintergrund
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Menschen aus den von Deutschland besetzten Gebieten als Zwangsarbeitende ins Deutsche Reich verschleppt. Auch in Horb arbeiteten zum Beispiel polnische Zwangsarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben und Industriewerken. (1)
Grundlage ihres Alltags waren die sogenannten Polenerlasse vom März 1940. Diese schränkten die Bewegungsfreiheit der polnischen Zwangsarbeiter stark ein, verboten den Besuch öffentlicher Einrichtungen und untersagten nahezu jeden persönlichen Kontakt zur deutschen Bevölkerung. Besonders streng verfolgt wurden Liebesbeziehungen zwischen deutschen Frauen und polnischen Zwangsarbeitern, die von den Nationalsozialisten als „Rassenschande“ bezeichnet wurden. Verstöße wurden von der Gestapo verfolgt und hart bestraft. (2)
Die Schicksale von Klara Kölbel und Maria Leins zeigen exemplarisch, wie die nationalsozialistische Rassenideologie in das Privatleben der Menschen eingriff und persönliche Beziehungen kriminalisierte. Während deutsche Frauen öffentlich gedemütigt, verhaftet oder in Konzentrationslager eingewiesen wurden, drohten polnischen Zwangsarbeitern Gefängnis, Konzentrationslager oder sogar die Todesstrafe.
Untergliederung der Station
Die Polenerlasse und die Überwachung der Zwangsarbeiter
Die Polenerlasse regelten seit März 1940 das Leben polnischer Zwangsarbeiter bis ins Detail.(3) Neben Ausgangsbeschränkungen und Arbeitszwang, waren auch der Besuch von Gaststätten, kulturellen Einrichtungen und Kirchen untersagt.
Besonders streng wurden außerdem persönliche oder intime Beziehungen zwischen deutschen Frauen und polnischen Zwangsarbeitern verfolgt.(4) Die nationalsozialistische Rassenideologie bezeichnete solche Beziehungen als „Rassenschande“ und stellte sie unter schwere Strafen. Die Gestapo überwachte die Einhaltung dieser Vorschriften konsequent und leitete bei Verdachtsfällen Ermittlungen ein. Ein exemplarisches Schicksal aus Horb ist Klara Kölbel.
Klara Kölbel – Öffentliche Demütigung als Abschreckung
Die 19-jährige Klara Kölbel arbeitete während des Zweiten Weltkriegs auf der Weitenburg. Im Juni 1941 geriet Klara aufgrund einer Beziehung zu einem polnischen Zwangsarbeiter ins Visier der Gestapo.(5) Sie wurde verhaftete und ins Amtsgerichtsgefängnis gebracht.
Auf ihre Festnahme folgte eine öffentlich inszenierte Strafaktion auf dem Horber Marktplatz: Vor einer großen Menschenmenge wurden ihr die Haare abgeschnitten, ehe sie mit einem Schild, mit der Aufschrift ‘Polenliebchen‘(6)um den Hals durch die Straßen der Stadt geführt wurde. An dieser öffentlichen Demütigung mussten zahlreiche Horber Bürgerinnen und Bürger, Schulklassen sowie Mitglieder der Hitlerjugend teilnehmen. Ziel dieser Maßnahme war es, Klara Kölbel als abschreckendes Beispiel vorzuführen und gleichzeitig die nationalsozialistische Rassenpolitik öffentlich zu demonstrieren. Im Anschluss musste sie sich vor dem Sondergericht Stuttgart verantworten. Ihr weiteres Leben war von den Folgen dieser öffentlichen Bloßstellung geprägt. Von der harten Strafe erholte sie sich nie und starb noch in den 1940er Jahren in Stuttgart.(7)
Die historischen Fotos der Aktion zeigen, dass ihre Demütigung nicht verborgen geschah. Sie wurde mitten in Horb und vor den Augen vieler Menschen durchgeführt.
Beteiligte Personen
Klara Kölbel (Horberin)
- ca. 19 Jahre alt (1941)
- Arbeitete auf der Weitenburg
- Beziehung zu einem polnischen Zwangsarbeiter vorgeworfen
- Verhaftung durch die Gestapo
- Öffentliche Demütigung auf dem Horber Marktplatz -> vor zahlreichen Zuschauer*innen wurden ihr die Haare abgeschnitten
- Musste mit einem Schild durch die Stadt laufen mit der Aufschrift „Polenliebchen“
- Verfahren vor dem Sondergericht Stuttgart
- von der harten Strafe erholte sie sich nie und starb noch in den 1940er Jahren in Stuttgart
Quellen
(1) Vgl. Braunhuber, Martin / Haizmann, Konrad / Katz, Kevin / Stängle, Gabriel: „Hier gilt der deutsche Gruß.“ Die Kreisleitung der NSDAP in Hochdorf und im Kreis Horb. Neulingen: J. S. Klotz Verlagshaus 2024, S. 250.
(2) Vgl. Braunhuber (2024), S.250 f.
(3) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S.250.
(4) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S.250.
(5) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S.251.
(6) Braunhuber et al. (2024), S.251.
(7) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S.252.