Rundgang-Station

Rathaus Horb

Gleichschaltung und NS-Gemeinderat

Einleitung (Station)
Die Station zeigt, wie die Nationalsozialisten nach 1933 die demokratischen Strukturen in Horb beseitigten & Verwaltung sowie Gemeinderat unter ihre Kontrolle brachten, wodurch die kommunale Selbstverwaltung zu einem Instrument der Nationalsozialisten wurde.
Standort

Marktplatz
72160 Horb (Kernstadt)
Route finden

Dauer (Aufenthalt)
Ca. 5 Minuten
Zeitlicher Rahmen
1933–1945 (Schwerpunkt: 1933–1935)
Anlass
Gleichschaltung der Stadt Horb und Umgestaltung des Gemeinderats nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten.

Historischer Hintergrund

Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 begann auch im Kreis Horb die sogenannte Gleichschaltung. Ziel war es, alle politischen, gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen der nationalsozialistischen Ideologie zu unterwerfen

Die bisher demokratisch gewählten Gemeinderäte verloren schrittweise ihre Entscheidungsfreiheit und wurden durch nationalsozialistische Funktionäre ersetzt oder kontrolliert.(1) Mit der Gleichschaltung der kommunalen Verwaltung verloren Städte und Gemeinden ihre politische Selbstständigkeit. Entscheidungen wurden zunehmend nach den Vorgaben der NSDAP getroffen.

Die kommunale Verwaltung entwickelte sich dadurch zu einem wichtigen Bestandteil der nationalsozialistischen Herrschaft und wirkte an der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen gegen politische Gegner sowie die jüdische Bevölkerung mit. (2)

Geschichte und Zusammenhänge

Gleichschaltung der Kommunen

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 begann im Deutschen Reich die schrittweise Beseitigung der demokratischen Ordnung.(3) Die Nationalsozialisten bezeichneten die Unterordnung aller staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen unter ihre Herrschaft als „Gleichschaltung“. Ziel der Gleichschaltung war es, sämtliche politischen Gegner auszuschalten und die Macht der NSDAP auf allen Ebenen des Staates dauerhaft zu sichern.(4)

Davon betroffen waren nicht nur Reichs- und Landesbehörden, sondern auch Städte und Gemeinden. Die kommunale Selbstverwaltung wurde schrittweise aufgehoben und demokratisch gewählte Gremien verloren ihre Entscheidungsfreiheit.  Bürgermeister und Gemeinderäte mussten sich den Vorgaben der Nationalsozialisten unterordnen oder wurden aus ihren Ämtern entfernt.(5) Dadurch entstanden auch auf kommunaler Ebene Verwaltungsstrukturen, die die nationalsozialistische Politik unterstützten und umsetzten.

Im Kreis Horb setzte dieser Prozess bereits im Frühjahr 1933 ein. Am 11. März hisste die SA-Hakenkreuzflaggen auf dem Rathaus, dem Oberamt und dem Zollamt. Wenige Wochen später, am 29. März, wurden auf dem Horber Turnhallenplatz die Fahnen des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und der KPD verbrannt. Diese öffentlichen Aktionen verdeutlichten den Machtanspruch der Nationalsozialisten.(6)

Anfang April 1933 wurde der NSDAP-Kreisleiter Eugen Vogt als politischer Kommissar für das Oberamt Horb eingesetzt.

Er nahm zunehmend Einfluss auf die kommunalen Verwaltungen und die Besetzung öffentlicher Ämter.

Auch gegen politische Gegner wurde vorgegangen: In den Verhaftungswellen im März und April 1933 wurden im Oberamt Horb mehr als 50 Menschen zeitweise inhaftiert und im Konzentrationslager Heuberg in sogenannte „Schutzhaft“ genommen.(7)

Die politische Situation in Horb vor 1933

Die Durchsetzung der nationalsozialistischen Herrschaft gestaltete sich in Horb zunächst schwieriger als in anderen Gemeinden. Die Stadt war überwiegend katholisch geprägt. Die katholische Zentrumspartei verfügte über eine starke politische Stellung und konnte sich zunächst gegenüber der NSDAP behaupten.(8)

Bei den Gemeinderatswahlen am 7. Dezember 1931 verteilten sich die abgegebenen Stimmen folgendermaßen: Zentrum 4.939 (44,3 %), DDP 2.776 (24,9 %), NSDAP 2.016 (18,1 %), SPD 1.400 (12,5 %). Die NSDAP erreichte damit lediglich 18,1 Prozent der Stimmen. Das Zentrum war die mit Abstand stärkste politische Kraft.(9)

Auch bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 blieb das Zentrum in Horb stärkste Partei. Bei einer Wahlbeteiligung von rund 91 Prozent erhielt es 43,8 Prozent der Stimmen, während die NSDAP auf 36,1 Prozent kam. Die Nationalsozialisten konnten ihren Stimmenanteil erheblich steigern, erreichten jedoch weiterhin keine eigene Mehrheit.(10)

Diese Wahlergebnisse zeigen, dass die nationalsozialistische Herrschaft in Horb nicht auf einer demokratisch errungenen Mehrheit der NSDAP beruhte. Um ihre Macht auch auf kommunaler Ebene durchzusetzen, gingen die Nationalsozialisten gezielt gegen die verbliebenen politischen Parteien und ihre Vertreter vor.

Die Gleichschaltung des Gemeinderats in Horb

Mit der Gleichschaltung der kommunalen Verwaltung verlor auch der Horber Gemeinderat schrittweise seine demokratische Funktion. Besonders die Vertreter der katholischen Zentrumspartei standen der vollständigen Kontrolle durch die Nationalsozialisten zunächst im Weg. Im Oberamt Horb verfügte das Zentrum in mehreren Gemeinden weiterhin über eine starke politische Stellung. In Horb, Ahldorf, Grünmettstetten, Göttelfingen, Rexingen und Rohrdorf war die Partei stärker vertreten als die NSDAP.(11)

Die Nationalsozialisten versuchten deshalb, die bisherigen Gemeinderäte durch politischen Druck, Einschüchterung und die Entfernung unerwünschter Mandatsträger unter ihre Kontrolle zu bringen.

Nach der Auflösung der Zentrumspartei am 5. Juli 1933 wurden am 18. August 1933 die verbliebenen Zentrums-Gemeinderäte in Horb ihrer Mandate enthoben. An ihre Stelle traten fünf neue, politisch linientreue NSDAP-Gemeinderäte.(12)

Auch in anderen Gemeinden des Oberamts übte die NSDAP erheblichen Druck auf die bisherigen Gemeinderäte aus. Kreisleiter Eugen Vogt forderte im September 1933 die noch verbliebenen Vertreter des Zentrums öffentlich zum Rücktritt auf. Wer sich weigerte, musste mit weiteren Konsequenzen rechnen. Im Oktober erneuerte Vogt diese Drohungen und machte deutlich, dass die Nationalsozialisten keine politischen Gegner in den kommunalen Gremien dulden würden.(13)

Am 26. Oktober 1933 betraten die neuen Gemeinderäte den Horber Ratssaal in braunen Uniformen. Damit wurde die nationalsozialistische Machtübernahme auch im Erscheinungsbild des Gemeinderats sichtbar.(14)

Der Gemeinderat sollte nun nicht mehr unterschiedliche politische Interessen der Bevölkerung vertreten, sondern die Ziele der NSDAP unterstützen und ihre Anordnungen umsetzen.

Die Gleichschaltung der Verwaltung

Die Veränderungen beschränkten sich nicht auf den Gemeinderat. Auch die kommunale Verwaltung wurde zunehmend der Kontrolle der Nationalsozialisten unterstellt.

Bei Personalentscheidungen mussten Auskünfte über die politische Zuverlässigkeit der Beschäftigten eingeholt werden. Öffentliche Verwaltungen wandten sich hierfür an örtliche Parteidienststellen. Besonders bei der Besetzung von Bürgermeisterstellen spielte die Zustimmung der NSDAP-Kreisleitung eine entscheidende Rolle.(15)

Politisch unerwünschte Amtsträger wurden unter Druck gesetzt oder aus ihren Positionen entfernt. So wurde der Bürgermeister von Rexingen, Hermann Kinkele, 1933 aufgrund seiner als zu „judenfreundlich“ und pazifistisch angesehenen Haltung seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger wurde das NSDAP-Mitglied Georg Schwörer.

Auch in Hochdorf wurde das Bürgermeisteramt mit dem NSDAP-Kreisleiter Eugen Vogt besetzt.(16)

Auf diese Weise verschwammen die Grenzen zwischen staatlicher Verwaltung und nationalsozialistischer Parteiorganisation. Die Behörden wurden zunehmend zu Instrumenten der NS-Herrschaft.

Die politische Kontrolle erstreckte sich dabei nicht nur auf die Besetzung öffentlicher Ämter, sondern auch auf den Verwaltungsalltag.(17)

Der Gemeinderat als Instrument der Ausgrenzung

Die Gleichschaltung hatte unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der jüdischen Bevölkerung in Horb. Der Gemeinderat beteiligte sich aktiv an der Umsetzung antisemitischer Maßnahmen.

Im Mai 1934 beantragte der NS-Ortspropagandaleiter Josef Merkt, am Horber Freibad eine Tafel mit der Aufschrift „Juden haben keinen Zutritt!“ anzubringen. Der gleichgeschaltete Gemeinderat stimmte diesem Antrag einstimmig zu. Das Schwarzwälder Volksblatt begrüßte den Beschluss in seiner Ausgabe vom 18. Mai 1934 mit antisemitischer Hetze.(18)

Im Januar 1937 beschloss der Gemeinderat außerdem, jüdische Händler grundsätzlich von den Krämermärkten auszuschließen. Auf den Viehmärkten wurden ihnen bestimmte Bereiche zugewiesen. Diese Einschränkungen erschwerten insbesondere jüdischen Kaufleuten und Viehhändlern die wirtschaftliche Existenz.(19)

Die Beschlüsse verdeutlichen, wie die nationalsozialistische Ausgrenzungspolitik durch Entscheidungen auf kommunaler Ebene umgesetzt wurde. Die Diskriminierung jüdischer Menschen war damit nicht allein das Ergebnis reichsweiter Gesetze, sondern wurde auch von lokalen Amtsträgern aktiv mitgetragen.

Die Gleichschaltung schuf wichtige organisatorische Voraussetzungen für die weitere Verfolgung der jüdischen Bevölkerung. Kommunale Behörden unterstützten die Umsetzung von Verboten, die wirtschaftliche Ausgrenzung und später die Organisation von Enteignungen und Deportationen.(20)

Die Gleichschaltung veränderte grundlegend die Arbeit in der städtischen Verwaltung. Am ehemaligen Finanzamt zeigt sich, darauf aufbauend wie Behörden an der wirtschaftlichen Ausplünderung jüdischer Menschen beteiligt waren.

Quellennachweise

(1) Vgl. Braunhuber, Martin / Haizmann, Konrad / Katz, Kevin / Stängle, Gabriel: „Hier gilt der deutsche Gruß.“ Die Kreisleitung der NSDAP in Hochdorf und im Kreis Horb. Neulingen: J. S. Klotz Verlagshaus 2024, S. 121.

(2) Vgl. Braunhuber et al.(2024), S.113-121.

(3) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S.111.

(4) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 111 f.

(5) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 112-115.

(6) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 111f.

(7) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 112–115.

(8) Vgl. Laschinger-Schenk, Nina (2019): Horb im Schatten des Nationalsozialismus. In: Vom Leben in Horb am Neckar, S. 294–307; Braunhuber et al. (2024), S. 119–121.

(9) Vgl. Laschinger-Schenk (2019), S. 294–307.

(10) Vgl. Laschinger-Schenk (2019), S. 294–307.

(11) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 119–121.

(12) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 121.

(13) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 121–122.

(14) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 122.

(15) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 129.

(16) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 113ff.

(17) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 129f.

(18) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 181–182; Schwarzwälder Volksblatt, 18.05.1934 (zitiert nach Braunhuber et al.).

(19) Vgl. Laschinger-Schenk (2019), S. 294–307.

(20) Vgl. Braunhuber et al. (2024), S. 119–121 und 187–193.

Braunhuber, Martin / Haizmann, Konrad / Katz, Kevin / Stängle, Gabriel (2024): „Hier gilt der deutsche Gruß.“ Die Kreisleitung der NSDAP in Hochdorf und im Kreis Horb. Neulingen: J. S. Klotz Verlagshaus. 

Laschinger-Schenk, Nina (2019): Horb im Schatten des Nationalsozialismus. In: Vom Leben in Horb am Neckar, S. 294–307.